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   BAG, 26.07.1961 - 2 AZR 178/61   

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https://dejure.org/1961,850
BAG, 26.07.1961 - 2 AZR 178/61 (https://dejure.org/1961,850)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1961 - 2 AZR 178/61 (https://dejure.org/1961,850)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1961 - 2 AZR 178/61 (https://dejure.org/1961,850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung der Divergenz - Bindungswirkung eines Urteils - Divergenzrevision

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 223
  • NJW 1961, 1839
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.08.1960 - 2 AZR 499/59

    Fristlos entlassener Dienstverpflichteter - Weiterbestehen des

    Auszug aus BAG, 26.07.1961 - 2 AZR 178/61
    Die Beklagte hält eine divergenzbegründende Abweichung deswegen für gegeben, weil das Landesarbeitsgericht von dem in dieser Sache zuvor ergangenen Urteil des Senats vom 4» August I960 (2 AZR 499/59 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO) ab gewichen sei.
  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach §

    Auszug aus BAG, 26.07.1961 - 2 AZR 178/61
    Die Beklagte hat eine Divergenz nun nicht einmal schlüssig dargelegt» Sie hätte in ihrer Revisionsbegründung die nach ihrer Meinung im angefochtenen Urteil aufgestellten Rechtssätze im einzelnen angeben und dann darlegen müssen, inwiefern diese Rechtssätze von den in der Revisionsbegründung herauszustellen den tragenden Rechtssätzen der Entscheidung des Senats abweichen, und inwiefern das angefochtene Urteil auf dieser Abweichung beruht» Diesen Anforderungen, wie sie an eine auf Divergenz gestützte Revisionsbegründung zu stellen sind (vgl» die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 1, 10; BAG AP Nr. 7, 14, 22, 39 zu § 72 ArbGG 1953; Nr. 6 und 9 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision) hat die Beklagte nicht entsprochen, so daß ihre Revision schon wegen unzureichender Darlegung der behaupteten Divergenz unzulässig ist.
  • BVerwG, 16.02.1973 - VII B 40.72

    Antrag auf Genehmigung des Betriebs einer staatlich anerkannten privaten

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob bei einem Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO überhaupt eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vorliegt und nicht allenfalls ein Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Betracht kommt (so: Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG V CB 18.70 - Beschlüsse vom 17. März 1964 - BVerwG VIII B 70.63 - [MDR 1964, 620] und vom 13. November 1964 - BVerwG VIII B 73.64 - vgl. andererseits BAG 11, 223 [224]).
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 825/79
    Vorliegen einer nur objektiven Pflichtwidrigkeit stellen jedoch maßgebliche Umstände im Rahmen der Interessenabwägung dar (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 1 KSchG; BAG 11, 223 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht [zu II 8 der Gründe]; KR-Becker § 1 KSchG Rz 232; KR-Hillebrecht § 626 BGB Rz 307; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Anm. 89 a).
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